Jahresabschluss

Jedes Wirtschaftsjahr eines Unternehmens schließt mit dem Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht ab.

Nicht buchführungspflichtige Unternehmer können ihr Betriebsergebnis mit Hilfe einer sogenannten Einnahmen-Überschussermittlung gemäß § 3 Abs. 4 EStG (Einkommensteuergesetz) ermitteln.

Die Ermittlung des Betriebsergebnisses dient als Ausgangsgröße zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Aber unter anderem auch zur Aufnahme für notwendiges Fremdkapital bei Kreditinstituten und als Informationsquelle unterschiedlichster Interessengruppen (Investoren, Anteilseigner, etc…) ist der Jahresabschluss ein elementares Instrumentarium.

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Unsere Leistungen:

  • Erstellung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhängen, erläuternden Bilanzbericht nach Wunsch und Umfang des Mandanten
  • Anfertigung von Einnahmen- Überschussrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von Abfindungs- und Auseinandersetzungsbil-anzen
  • Einreichung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger zur Hinterlegung oder Veröffentlichung
  • Erstellung von Liquidationseröffnungsbil-anzen, inkl. erläuterndem Bericht
  • Erstellung von Liquidationsschlussbilanzen

Was uns auszeichnet

100% Kompetenz

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Beratung