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Jedes Wirtschaftsjahr eines Unternehmens schließt mit dem Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht ab.
Nicht buchführungspflichtige Unternehmer können ihr Betriebsergebnis mit Hilfe einer sogenannten Einnahmen-Überschussermittlung gemäß § 3 Abs. 4 EStG (Einkommensteuergesetz) ermitteln.
Die Ermittlung des Betriebsergebnisses dient als Ausgangsgröße zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Aber unter anderem auch zur Aufnahme für notwendiges Fremdkapital bei Kreditinstituten und als Informationsquelle unterschiedlichster Interessengruppen (Investoren, Anteilseigner, etc…) ist der Jahresabschluss ein elementares Instrumentarium.
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